Der Klettermakler

Selbst aktiver Bergsteiger und Klettertrainer (Trainer B Alpinklettern), ist eines meiner Spezialgebiete die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Bergsteiger*innen und Kletter*innen. Teilweise mit stark vereinfachten Fragen nach Gesundheitszustand oder Risikosportarten. Mein 2. Spezialgebiet ist die Private Krankenversicherung.

Stiftung Warentest testet BU-Versicherungen

Wie vor Kurzem auf LinkedIn angekündigt, hier der ausführliche Blogbeitrag zum Thema: Alle Jahre wieder: Stiftung Warentest testet BU-Versicherungen. Zuletzt und ganz aktuell in der Juni-Ausgabe 2024 der Zeitschrift „Finanztest“. Und was ich als Versicherungsmakler, der u.a. auf das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ spezialisiert ist, dazu zu sagen habe.

                                  

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Testkriterien: Versicherungsbedingungen und Anträge.
  • Tests sind pauschal, eine BU-Versicherung ist individuell.
  • Die Modellkunden: was, wenn ich nicht dazugehöre?
  • Der Königsweg: anonyme Voranfragen.
  • Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Die Testkriterien, Teil 1: 75 % Versicherungsbedingungen

Dass die Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“) den größten Teil für die Benotung ausmachen, ist prinzipiell in Ordnung. Schließlich sind das die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die sich sowohl die Versicherungsgesellschaften als auch die Kunden berufen werden und können.

Ob es jetzt 75 % sein sollten oder 60 % oder 85 %, ist jedoch letztlich willkürlich. Und die Gewichtung der Einzelkriterien – im Artikel wird das nicht genau aufgedröselt – erst recht.

Selbstverständlichkeiten wie zum Beispiel Verzicht auf abstrakte Verweisung, weltweite Leistungen, 6 Monate Prognosezeitraum oder rückwirkende Leistung für mindestens 3 Jahre (das ist bei meinen Empfehlungen Standard) führen wohl dazu, dass so viele Versicherer die Note „sehr gut“ oder „gut“ haben.

Andere Kriterien, auf die der eine oder die andere Kundin durchaus Wert legen, fehlen hingeben völlig, z.B. die Teilzeitklausel.

Pauschal statt individuell

Testkriterien bei so einem Test müssen pauschal sein, das geht nicht anders. Aber: Was für die eine Person wichtig ist – zum Beispiel die Möglichkeit einer Beitragsstundung – spielt für eine andere keine Rolle. Oder nehmen wir die Nachversicherungsgarantie: Im Test wird kein Unterschied gemacht, ob dabei auf die Gesundheitsprüfung oder die komplette Risikoprüfung verzichtet wird.

Das kann aber für Menschen, die im beruflichen Bereich viele Optionen haben, und/oder für diejenigen, die später mit einem Risikosport (Klettern, Gleitschirmfliegen, Tauchen,…) liebäugeln, ein ganz wichtiges Kriterium sein.

Viele Tarife mit sehr guten Bedingungen

Die meisten Tarife mit der Gesamtbewertung „sehr gut“ haben auch sehr gute Bedingungen. Die Benotung reicht hier von 0,7 bis 1.5. Vier Tarife haben trotz des sehr guten Gesamturteils „nur“ gute Bedingungen, also Note 2 (genau: 1,6 = aufgerundet 2). Hier hievt offenbar ein 2. Kriterium die Gesamtnote nach oben.

Auch die meisten der mit „gut“, also Gesamtnote 2, bewerteten Tarife haben sehr gute Bedingungen (13 von 19). Das liegt am 2. Testkriterium, welches in diesen Fällen die Gesamtnote nach unten zieht.

Die Testkriterien, Teil 2: 25 % Anträge

Das ist einer meiner Lieblings-Meckerpunkte bei diesen Tests: Dass der Antragsprozess mit 25 %, also sehr hoch, gewichtet wird.

Wieso eigentlich? Durch das Antragsprozedere muss man einmal durch, und das kann aufwendig sein. Aber wenn der Vertrag dann nicht vorzeitig gekündigt wird, läuft er jahrzehntelang. Bei jungen Menschen können es 50 Jahre sein! Für mich daher nicht nachvollziehbar, wieso dieser Punkt so stark gewichtet wird, denn:

Ein Antrag ist eine individuelle Angelegenheit

Wie meine ich das? Ganz einfach: Wer top-gesund ist und außer bei einigen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten Jahren keine Arztpraxis von innen gesehen hat: Dem kann es egal sein, ob im Antrag nach Krankheiten der letzten 3, 5 oder 10 Jahre gefragt wird. Er kann alle Fragen guten Gewissens mit „nein“ beantworten und hat somit unabhängig vom Abfragezeitraum keine Probleme.

Und selbst wenn da etwas war, heißt das noch lange nicht, dass es Probleme gibt. Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Junge Frau, hatte vor 7 Jahren einen Fahrradunfall, gebrochener Unterarm. Wurde operiert, ein paar Tage Krankenhausaufenthalt, Bruch komplett und folgenlos geheilt.

Wenn eine Versicherungsgesellschaft bei Krankenhausaufenthalten und OPs 5 Jahre zurückfragt, muss sie das gar nicht angeben. Wenn eine Gesellschaft 10 Jahre zurückfragt, dann schon. Und siehe da: es gab auch in diesem Fall keine Probleme. Da der Bruch komplett ausgeheilt war, hatte auch dieser Versicherer den Antrag ohne Erschwernis akzeptiert.

Die Antragsfragen hatten hier also keinen Einfluss darauf, ob die junge Frau die BU-Versicherung bekam oder nicht. Es kann aber auch ganz anders sein:

Manchmal sind die Antragsfragen das wichtigste Kriterium für die Tarifwahl

Ich setze jetzt mal die „Selbstverständlichkeiten“ (siehe oben), die jeder Tarif in seinen Versicherungsbedingungen haben sollte, als gegeben voraus.

Dann kann es durchaus sein, dass das entscheidende Kriterium für die Wahl der Versicherung die Antragsfragen sind. Weil z.B. in einem Fall eine Vorerkrankung angegeben werden muss und daraus auf alle Fälle ein Leistungsausschluss resultiert. Und bei einem anderen Versicherer wird nach der Vorerkrankung nicht gefragt, folglich muss sie auch nicht angegeben werden, und folglich gibt es auch keinen Leistungsausschluss.

Klar ist das bei unterschiedlichen Abfragezeiträumen. Wer vor 6 Jahren in psychologischer Behandlung war, muss das nicht angeben, wenn der Versicherer im Bereich Psyche nur 5 Jahre in die Vergangenheit fragt. Bei 10 Jahren schon, und das führt dann oft zu einer Ablehnung oder zumindest einem Leistungsausschluss Psyche.

Aber selbst, wenn die Vorerkrankung bei allen in Frage kommenden Versicherern im Abfragezeitraum liegt, kann es aufgrund der genauen Formulierung der Fragen sein, dass sie bei einem angegeben werden muss, beim anderen nicht. Dazu wieder ein

Beispiel aus meiner Beratungspraxis:

Ein junger Mann hatte in den letzten Jahren immer wieder migräneartige Kopfschmerzen, zuletzt vor 7 Monaten. Er war dann jeweils 2 Tage krank, und danach waren die Schmerzen wieder weg. Er nahm keine Medikamente, es gab auch keine Behandlung. Außer der, dass er an den 2 Tagen zu Hause blieb und sich Ruhe gönnte.

Alle Versicherer, die ich im Rahmen von anonymen Voranfragen (dazu später mehr) anfragte und bei denen diese migräneartigen Kopfschmerzen im Rahmen der Gesundheitsfragen angegeben werden mussten, boten den Versicherungsschutz nur mit einem Leistungsausschluss „Migräne und spannungsartige Kopfschmerzen“ an.

Wir entschieden uns daher für eine Gesellschaft, bei der die Frage danach wie folgt formuliert war:

„Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler untersucht oder behandelt?“
Mögliche Antworten: ja oder nein. Und logischerweise musste die Frage mit „ja“ beantwortet werden, denn der junge Mann ließ sich von seinem Hausarzt jeweils für die 2 Tage krankschreiben.

Im nächsten Schritt wird bei diesem Versicherer aber nicht konkret danach gefragt, warum er denn beim Arzt war. Sondern stattdessen, falls „ja“, nur allgemein:

„Wurden Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente verschrieben oder verabreicht?“ und
„Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (Beruf, Studium, Schule) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?“

Beide Fragen konnten wahrheitsgemäß mit „nein“ beantwortet werden. Damit war das Thema durch, der Antrag wurde zu normalen Konditionen angenommen.

Wie sollten Antragsfragen in Tests gewichtet sein?

Wie aus den obigen Schilderungen ersichtlich, haben die Antragsfragen manchmal überhaupt keinen Einfluss auf die Versicherbarkeit, manchmal sind sie das entscheidende Kriterium.

Deshalb mein Vorschlag: Die Antragsfragen sollten auf das Testergebnis keinen Einfluss haben. Es stattdessen bei folgendem Hinweis im Text belassen (der steht so tatsächlich im Artikel der Finanztest drin):

„Bei Vorerkrankungen oder riskanten Berufen ist es sinnvoll, sich an Profis zu wenden, etwa an Versicherungsmakler…“

Ich ergänze: Auch, wer Risikosportarten betreibt, sollte das tun. Und „riskante Berufe“ im Sinne der Versicherungsgesellschaften sind auch viele künstlerische Berufe, z.B. Klavierlehrer*innen oder Opernsänger*innen.

Deshalb am besten gleich hier einen Termin buchen:

Hier Online-Termin buchen

Die Modellkunden

Damit die Leser und Leserinnen des Artikels eine Vorstellung bekommen, was eine BU-Versicherung kostet, werden die Jahresbeiträge für 4 Modellkunden aufgelistet:

Controller (m/w/d), Mechatroniker (m/w/d), Medizinische Fachangestellte (m/w/d) und Student VWL (m/w/d).

Das Eintrittsalter und die abgesicherte BU-Rente sind dabei unterschiedlich (warum eigentlich?).

Und damit kommen wir wieder zu meiner Aussage, dass eine BU-Versicherung eine höchst individuelle Angelegenheit ist. Was, wenn ich als Leser keinen der 4 Berufe ausübe? Und auch keines der gewählten Eintrittsalter trifft auch mich zu?

Dann nutzen mir diese Tabellen nicht viel, denn je nach Beruf und Anbieter können die Beiträge vollkommen anders sein. Und ein Versicherer, der z.B. beim Controller zu den preisgünstigsten gehört, kann bei einem anderen Beruf zu den teureren gehören.

Der Königsweg: Anonyme Voranfragen

In 95 % aller Anfragen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen bei den Risikofragen Angaben gemacht werden. Sei es zu früheren ärztlichen Behandlungen, Vorerkrankungen oder Risikosportarten.

Dann ist der Königsweg nach wie vor die anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherungsgesellschaften gleichzeitig.

Diese Anfragen reiche ich nur bei Versicherern mit sehr guten Versicherungsbedingungen ein. Gewisse Standards sollten auf alle Fälle erfüllt sein. Darüber gibt der Test einen befriedigenden Überblick, die von mir bevorzugten Gesellschaften haben im Bedingungswerk alle die Note 1.

Warum sind die anonymen Anfragen der Königsweg?

  • Einige machen eine Meldung an die HIS-Datei, wenn ein Antrag nur mit einer Erschwernis angenommen wird. Diese Datei ist so etwas wie die SCHUFA bei den Banken. Wer mit dem Antragsergebnis – z.B. Leistungsausschluss – beim 1. Versicherer nicht einverstanden ist, kommt vielleicht auf die Idee, dieses Angebot nicht anzunehmen und es stattdessen bei einem 2. zu versuchen. Der schaut dann zuerst mal nach, ob es einen Eintrag im HIS gibt. Falls ja, kann das dazu führen, dass auch der 2. Versicherer restriktiver reagiert, als er es ohne diesen Eintrag gemacht hätte.
  • Nicht alle Versicherer arbeiten mit dem HIS zusammen. Dafür findet sich vielleicht im Antrag die Frage: „Wurden in den letzten 5 Jahren Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und ähnliche beantragt und nur mit Erschwernis angenommen oder abgelehnt worden?
    Falls ja, weshalb?”

Und schon muss man die Karten auf den Tisch legen.

Aktueller Fall

Ich habe gerade einen aktuellen Fall, bei dem der gesundheitliche Abfragezeitraum bzgl. einer psychischen Vorerkrankung vorbei ist, also keine Angabe gemacht werden musste.

Aber: Der junge Mann hatte vor 3 Jahren eine Risikolebensversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen. Für diese Gesellschaft und zum damaligen Zeitpunkt war die erwähnte psychische Störung innerhalb des Abfragezeitraums. Deshalb wurde diese Versicherung nur mit einem Beitragszuschlag policiert. Er musste sie folglich angeben, was zur Folge hatte, dass auch der BU-Versicherer nun Kenntnis von der psychischen Vorgeschichte erlangte. Obwohl eigentlich außerhalb des Abfragezeitraums.
Ergebnis der anonymen Voranfrage: Leistungsausschluss Psyche.

Die Anfrage bei einer anderen Gesellschaft – die weder mit dem HIS zusammenarbeitet noch nach anderen Verträgen fragt – ergab bzgl. Psyche keine Probleme. Leider hat der junge Mann auch noch allergisches Asthma, was beim 1. Versicherer kein Problem war, beim 2. aber zu einem „Leistungsausschluss Atemwegserkrankungen“ führte.

Die Lösung könnte nun sein, dass zunächst der Vertrag mit dem Leistungsausschluss Atemwege (Versicherer 2) akzeptiert wird. Wenn der Abfragezeitraum für weitere Verträge vorbei ist, nochmal bei Versicherer 1 anfragen. Da war das Asthma ja kein Problem, und die Risikolebensversicherung mit dem Beitragszuschlag muss nicht mehr angegeben werden.

Das funktioniert dann natürlich nur, wenn bis dahin keine weiteren größeren Gesundheitsprobleme auftauchen.

Ihr seht, es bleibt herausfordernd!

Weitere Möglichkeit: vereinfachte Gesundheitsfragen

Es gibt immer wieder Aktionen von Versicherern, bei denen für einen begrenzten Zeitraum BU-Versicherungen mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen angeboten werden.

Oder Kollektivverträge, bei denen für bestimmte Berufsgruppen oder für Interessenten, die Mitglied in bestimmten Verbänden sind oder werden, ebenfalls BU-Versicherungen mit vereinfachten Risikofragen möglich sind.

Ein Hinweis im Test-Artikel findet sich für diese sehr interessante Möglichkeit leider nicht. Deshalb von mir der Rat, falls ihr Informationen dazu möchtet:

Hier kostenfreien Online-Beratungstermin buchen.

Zusammenfassung

zu “Stiftung Warentest testet BU-Versicherungen”:

Das Hauptkriterium für die Gesamtnote sind die Bedingungen, und da gehe ich d‘accord. Die mit „sehr gut“ bewerteten Bedingungswerke unterscheiden sich in Details. Diese können aber sehr wohl, je nach Kundensituation und Wünschen, ausschlaggebend für die Wahl des Tarifs sein.

Dass der Antrag ein so hohes Gewicht erhält, ist aus meiner täglichen Beratungspraxis nicht nachvollziehbar. Ich habe ausführlich begründet, warum,
und erläutert, wie es m.E. gehandhabt werden sollte.

Durch diese Gewichtung wird in einigen Fällen das Gesamturteil im Vergleich zum Bedingungs-Urteil verändert. Also genau hinschauen!

Für 4 Musterkund*innen werden die Prämien aufgeführt. Für einen anderen Beruf, ein anderes Eintrittsalter, ein anderes Schlussalter (*) und eine andere abgesicherte BU-Rente können die Werte vollkommen anders sein. Und die Reihenfolge der Versicherer, wenn man sie nach dem Beitrag sortiert, kann ganz anders aussehen.

Auch hier zeigt sich, dass ein solcher Test nur pauschal und nicht individuell sein kann.

(*). Bei manchen Berufen, z.B. Polizist*in, ist das maximale Schlussalter, das Versicherer anbieten, 63 (und nicht 67).

Hier Links zu weiteren Artikeln mit Bezug zur BU-Versicherung:

Psyche und BU-Versicherung – schwierig, aber es gibt Lösungen

BU-Versicherung für Schüler und Schülerinnen

Für eine individuelle Beratung kann hier ein kostenfreier und unverbindlicher Termin gebucht werden:

Hier Online-Termin buchen

Herzliche Grüße,

Jürgen Puderbach – Experte für BU-Versicherungen



 



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