Der Klettermakler

Selbst aktiver Bergsteiger und Klettertrainer (Trainer B Alpinklettern), ist eines meiner Spezialgebiete die Berufsunfähigkeits-Versicherung für Bergsteiger*innen und Kletter*innen. Teilweise mit stark vereinfachten Fragen nach Gesundheitszustand oder Risikosportarten. Mein 2. Spezialgebiet ist die Private Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung im Alter – wie ich meinen Beitrag senken könnte

Private Krankenversicherung im Alter - wie ich meinen Beitrag senken könnte

Wer das aktuelle Drama um den deutschen Schauspieler Heinz Hoenig und die nicht vorhandene Krankenversicherung, seine schwere Erkrankung und den Spendenaufruf bisher nicht mitbekommen hat: einfach mal „Heinz Hoenig“ googeln, uns schon seid ihr auf dem Laufenden. Ich habe das zum Anlass genommen, mal einen ausführlichen Beitrag zu schreiben über die private Krankenversicherung im Alter – wie ich meinen Beitrag senken könnte. Konkret am Beispiel meiner eigenen PKV und unter der Annahme, dass mir der Beitrag zu hoch wäre.

Welche Möglichkeiten gäbe es dann, ihn zu senken? Hier also mit konkreten Zahlen für meinen eigenen Tarif, in dem ich seit über drei Jahrzehnten drin bin. Es ist daher ein sogenannter „Alttarif“, in dem eine beitragssenkende Maßnahme, die in heutigen Tarifen Vorschrift ist, nicht enthalten ist.

Einen Artikel mit ähnlichem Inhalt habe ich bereits geschrieben. In dem geht es vor allem um die Ursachen von Beitragsanpassungen und darum, welche Maßnahmen es insgesamt gibt, um einem Beitragsanstieg im Alter entgegenzuwirken:

Private Krankenversicherung im Alter – alles halb so wild. Den Link findet ihr am Ende dieses Artikels.

Das Wichtigste im Überblick 

  • Warum der Spendenaufruf?
  • Zum Vergleich: Gesetzlich krankenversicherter Rentner
  • Private Krankenversicherung im Alter für Selbstständige
  • Private Krankenversicherung im Alter für Rentner
  • Mein Angebot

Warum der Spendenaufruf?

Jede/r mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein. Das ist seit 2009 so. Trotzdem ist ca. 1 Promille der Gesamtbevölkerung nicht krankenversichert. Prominentes Beispiel der letzten Tage ist Heinz Hoenig.

Aber selbst diese Menschen erhalten im Notfall eine medizinische Grundversorgung. Bei schweren Erkrankungen gehören dazu auch teure Behandlungen und Operationen. Und bezahlt wird das, wenn nichts anderes mehr geht, letztlich vom zuständigen Sozialhilfeträger.

Warum dann der Spendenaufruf der Familie von Heinz Hoenig?

Bevor die Sozialhilfe einspringt, muss das eigene Vermögen, eigenes Einkommen und auch Einkommen vom Lebenspartner/in eingesetzt werden. Das Ganze bis zu einem gewissen geringen Schonvermögen.

Wer also ein zu teures Auto hat (oder mehrere), eine zu große Immobilie (oder mehrere), Schmuck, Wertgegenstände, Geld sowieso, der muss es veräußern und davon die Kosten bezahlen.

Gegebenenfalls geht der Sozialhilfeträger in Vorleistung und holt sich das Geld später zurück. Wenn es sein muss, per Zwangsvollstreckung.

Meine Vermutung: Heinz Hoenig hat noch ein gewisses Restvermögen und/oder es gibt noch ein gewisses Familieneinkommen. Der Spendenaufruf soll dazu dienen, dieses zu verschonen.

Zum Vergleich: Gesetzlich krankenversicherter Rentner 

Wir nehmen einen „gutsituierten“ Rentner mit einer monatlichen Altersrente von 2.200 Euro. Der durchschnittliche Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt 16,2 % (14.6 % zuzüglich 1,6 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag). Davon zahlt die Rentenversicherung die Hälfte.

Der Gesamtbeitrag liegt demnach bei 356,40 Euro. Der Zuschuss der Rentenversicherung beträgt die Hälfte, also 178,20 Euro.

Dazu kommt noch die Pflegeversicherung (PV), und zwar in voller Höhe. Denn: am Beitrag der Pflegeversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung nicht. Der Beitragssatz ist 3,4 %, bei einem kinderlosen Rentner 4 % der Rente.

Für letzteren Fall ergibt sich somit ein Eigenbeitrag für den Rentner von 266,20 Euro (Eigenanteil GKV plus voller Beitrag PV). Die auszuzahlende Rente wird um diesen Beitrag gekürzt.

Private Krankenversicherung im Alter für Selbstständige

Wir betrachten das am Beispiel meiner eigenen PKV.

Ich bin seit über 3 Jahrzehnten privat krankenversichert. Der Beitrag beträgt 725 Euro monatlich (inklusive Pflegeversicherung, ohne Krankentagegeld). Mein Tarif hat ein sehr hohes Leistungsniveau, deutlich über dem der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankentagegeld habe ich herausgerechnet, weil dieser Baustein im Alter entfällt. Denn das Krankentagegeld ist ein Einkommensersatz für den Fall, dass das beruflich bedingte Einkommen entfällt. Die Rentenzahlungen im Alter sind aber unabhängig davon, ob man krank oder gesund ist.

Dennoch ist der Beitrag weit unter dem Höchstbeitrag der GKV (1051 Euro), den ich zahlen müsste, wäre ich dort versichert.

Da ich selbstständig bin, zahlt kein Arbeitgeber die Hälfte, ich muss den vollen Beitrag selbst aufbringen.

Mal angenommen, ich könnte oder wollte diesen Beitrag nicht mehr bezahlen.
Dann hätte ich folgende Möglichkeiten:

Wechsel in einen nahezu gleichwertigen Tarif

Dieser Wechsel erfolgte bei der gleichen Versicherungsgesellschaft. Es gäbe keine erneute Gesundheitsprüfung, und die Alterungsrückstellungen würden in voller Höhe mitgenommen. Der Beitrag im neuen Tarif wäre (wieder inklusive Pflegeversicherung, ohne Krankentagegeld):

                                                           500 Euro.

Wie kann es sein, dass ein Wechsel in einen ähnlichen Tarif zu solch einer Beitragsminderung führt? Das hat versicherungsmathematische Hintergründe, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Nähere Infos gerne bei einem kostenfreien Beratungsgespräch.

Wechsel in einen Tarif mit Grundabsicherung

Auch hier erfolgte der Wechsel beim gleichen Versicherer. Ohne erneute Gesundheitsprüfung, mit voller Übernahme der Alterungsrückstellungen.

Die Leistungen des Tarifs sind geringer als die meines bisherigen. Sie entsprechen in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung, sind aber in einigen Punkten besser. Der Beitrag wäre (wie oben: inklusive Pflegeversicherung, ohne Krankentagegeld):

                                                           357 Euro.

Wechsel in den Basistarif

Den Basistarif müssen alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen anbieten. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der GKV. In der Praxis ist er aber viel geringer, da die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen berücksichtigt werden.

Gedacht ist er als Notlösung, wenn der Beitrag des bisherigen Tarifs nicht mehr gezahlt werden kann. Jeder Versicherte, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt (älter als 55 oder Eintritt in PKV später als 31.12.2008), darf in diesen Tarif wechseln. Es gibt dann keine erneute Gesundheitsprüfung.

Für mich wäre der Beitrag bei einem Wechsel in diesen Tarif:

                                                           537 Euro.

Wie du siehst, macht der Wechsel in diesen Tarif keinen Sinn. Er wäre teurer und hätte weniger Leistung als der Tarif mit der Grundsicherung, siehe oben.

Es ist mir auch kein Fall bekannt, dass jemand in den Basistarif gewechselt hätte. Nicht in meinem Kundenkreis und auch ansonsten nicht.

Warum ist dieser Tarif sogar teurer als der bessere Grundtarif?

Weil die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind, jeden aufzunehmen, der der PKV zuzuordnen ist. Und das ohne Gesundheitsprüfung, ohne Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss. Selbst Schwerkranke müssen aufgenommen werden.

Um das finanzieren zu können, muss ein für alle höherer Beitrag festgelegt werden. Wobei der dann durch die individuellen Alterungsrückstellungen – wenn vorhanden – geringer ausfällt.

Noch mal zurück zu Heinz Hoenig: Der hätte auf alle Fälle in diesen Tarif wechseln können, da er früher privat versichert war und die GKV ihn nicht aufnimmt. Aber anscheinend ist dieser Beitrag für ihn nicht zu stemmen.

Wechsel in den Standardtarif

Die Leistungen des Standardtarifs sind ebenfalls in etwa vergleichbar mit denen der Gesetzlichen Krankenkassen. Er kommt für alle in Frage, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

          Die wechselwillige Person ist seit mindestens 10 Jahren privat versichert und
          hat bereits vor dem 1.1.2009 eine Vollversicherung beim gegenwärtigen
          Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus muss mindestens einer der
          3 folgenden Punkte erfüllt sein:

          Mindestalter 65 Jahre;

          Mindestalter 55 Jahre und Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze;

          Jünger als 55 Jahre und Bezug einer Rente aus der DRV oder einer Pension
          aus einem Beamtenverhältnis.

Aufgrund dieser Vorgaben könnte ich selbst nicht in den Standardtarif wechseln. Rein informativ hat mir mein Versicherer mitgeteilt, wieviel er kosten würde:

                                                           319 Euro.

Er ist vor allem deshalb billiger als der Basistarif, weil hier Beitragszuschläge und Leistungsausschlüsse vom Ursprungstarif übernommen werden.

Der Notlagentarif

Diesen Tarif müssen seit 2013 per Gesetz alle Versicherungsgesellschaften der Privaten Krankenversicherung anbieten. Wobei „anbieten“ das falsche Wort ist, denn versicherte Personen können sich nicht bewusst für diesen Tarif entscheiden.

Vielmehr wird jede/r Versicherte, der/die in Beitragsverzug gerät und keinen Antrag auf Wechsel in einen günstigeren Tarif (siehe oben) oder Beitragsstundung gestellt hat, in diesen Tarif umgestuft.

Dadurch sollen diese Menschen vor einer Überschuldung durch nicht gezahlte PKV-Beiträge bewahrt werden.

Sobald es möglich ist, erfolgt wieder ein Wechsel in den ursprünglichen Tarif oder einen der oben erwähnten, abgespeckten Tarife.

Der Versicherungsschutz ist zwar sehr eingeschränkt, um einen möglichst günstigen Beitrag zu erreichen, er umfasst aber die notwendigsten medizinischen Leistungen.

Leider konnte mir mein Versicherer nicht sagen, was der Notlagentarif für mich kosten würde. Der Beitrag wird individuell und erst dann berechnet, wenn der Notfall eingetreten ist. Das heißt: Erst wenn ein Beitragsrückstand von mindestens 2 Monatsbeiträge besteht und das komplette Mahnverfahren durchlaufen ist, wird in den Notlagentarif umgestellt und auch dann erst die Prämie berechnet.

Nachfragen bei mehreren Versicherern nach Erfahrungswerten ergaben einen Wert von monatlich (inklusive Pflegeversicherung) ca.

                                                           150 Euro.

Mir ist niemand bekannt, der den Notlagentarif je in Anspruch nehmen musste.

Hilfsbedürftige im Sinne des Sozialrechts                                     

Wer hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, wird übrigens nicht im Notlagentarif versichert. Diese Personen erhalten einen Zuschuss vom Staat bzw. Sozialhilfeträger zu ihrem Versicherungsbeitrag. Sie können in ihrem Tarif bleiben oder in den Basistarif wechseln.

Und wenn gar nichts mehr geht, nicht mal der Notlagentarif?

Dann übernimmt letztlich das Sozialamt die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung. Wie im Kapitel „Warum der Spendenaufruf“ erwähnt, hat letztlich jede Person in Deutschland das Recht darauf.

Private Krankenversicherung im Alter für Rentner

Gemeint sind hier Personen, die eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten. Ich betrachte den gleichen Rentner wie im Kapitel „Zum Vergleich: gesetzlich krankenversicherter Rentner“. Der also eine Rente von 2.200 Euro im Monat erhält.

Dieser Rentner bekommt von der DRV den gleichen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung, wie der gesetzlich Versicherte, also 178,20 Euro. Maximal jedoch die Hälfte der Versicherungsprämie. Falls diese niedriger ist als 356,40 Euro (2 x 178,20), ist es also entsprechend weniger. Das gilt wiederum nur für den PKV-Beitrag, die Pflegeversicherung muss in voller Höhe bezahlt selbst bezahlt werden.

Dieser Betrag wird zusätzlich zur Rente von 2.200 Euro auf das Konto des Rentners überwiesen, also 2.378,20 Euro. Davon muss er dann seinen PKV-Beitrag und die Pflegeversicherung bezahlen.

Am Beispiel meiner eigenen PKV sähe das so aus (wäre ich Rentner mit Zuschuss zur PKV):

Gesamtbeitrag 725 Euro, davon 617 für die PKV (Rest = Pflegeversicherung); Zuschuss der DRV 178,20 Euro, verbleibt Eigenbeitrag 547 Euro (auf vollen Euro-Betrag gerundet).

Die Annahme ist nun, dass mir dieser Beitrag zu hoch ist, und ich ihn durch einen Tarifwechsel verringern will.

Ich betrachte nun die gleichen Möglichkeiten wie beim privat versicherten Selbstständigen. Nur dass ich als Rentner einen Zuschuss von 178 Euro von der DRV erhielte. Und nochmal zum Vergleich: Der gesetzliche versicherte Rentner hat einen Eigenanteil von 266 Euro.

Hinweis: Ich runde wieder auf volle Euro-Beträge auf oder ab.

Wechsel in einen nahezu gleichwertigen Tarif

Gesamtbeitrag:                             500 Euro

Abzüglich Zuschuss DRV:           – 178 Euro

Verbleibt Eigenanteil:                    322 Euro

Wechsel in einen Tarif mit Grundabsicherung

Gesamtbeitrag:                             357 Euro

Abzüglich Zuschuss DRV:           – 178 Euro

Verbleibt Eigenanteil:                    179 Euro

Wechsel in den Basistarif

Gesamtbeitrag:                             537 Euro

Abzüglich Zuschuss DRV:           – 178 Euro

Verbleibt Eigenanteil:                    359 Euro

Wechsel in den Standardtarif

Gesamtbeitrag:                             319 Euro

Abzüglich Zuschuss DRV:           – 159 Euro (DRV-Zuschuss max. die Hälfte)

Verbleibt Eigenanteil:                    160 Euro

Der Notlagentarif

Gesamtbeitrag:                              150 Euro

Abzüglich Zuschuss DRV:           –   75 Euro (DRV-Zuschuss max. die Hälfte)

Verbleibt Eigenanteil:                      75 Euro

Es ist extrem unwahrscheinlich, dass ein Rentner mit 2.200 Euro monatlicher Rente diesen in je Anspruch nehmen müsste. Hat er doch regelmäßige und garantierte Einkünfte.

Und nochmal zur Erinnerung: Der gesetzlich krankenversicherte Rentner in diesem Beitrag hätte einen Eigenanteil von rund 266 Euro. Das ist mehr als bei einigen der oben beschriebenen Fälle. Auch daran ist zu erkennen, dass die in vielen Medien verbreitete Angst (“Private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar”) oft maßlos übertrieben ist.

Soweit zum Thema Private Krankenversicherung im Alter – wie ich meinen Beitrag senken könnte. Hier nun

Mein Angebot

Ich bin an Daten zu Beiträgen der PKV im Alter interessiert. An konkreten Beispielen, welche Tarife für ältere Menschen (ab 55) wieviel kosten. In meinem eigenen Kundenkreis habe ich noch nicht so viele privat Versicherte ab diesem Alter, um etwas Statistik betreiben zu können.

Deshalb mein Angebot: Wenn ihr selbst mindestens 55 Jahre alt seid, privat krankenversichert und euch der Beitrag zu hoch ist – oder wenn ihr so jemanden kennt – könnt ihr gerne auf mich zukommen.

Ich schaue mir das an und mache euch Vorschläge, was ihr tun könnt, um den Beitrag zu senken. Das heißt: an wen könnt ihr euch wenden, wie geht ihr am besten vor.

Das ist kostenfrei und unverbindlich.

Eine Beratung zu einem konkreten Wechsel, mit Ermittlung konkreter in Frage kommender Alternativen, ist damit zunächst nicht gemeint. Aber: Falls gewünscht, kann ich das gerne auf Honorarbasis machen. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand (200 bis 400 Euro zzgl. MwSt.) und wird im Vorfeld besprochen.

Für diejenigen meiner Kunden, denen ich den PKV-Vertrag vermittelt habe, ist auch diese konkrete Berechnung kostenfrei.

Bei Fragen zum Thema kannst du gerne auf mich zukommen.

Hier kostenfreien und unverbindlichen (Online-) Termin vereinbaren

Und hier Links zu weiteren Beiträgen zum Thema PKV:

PKV im Alter – alles halb so wild

Welche 9 Leistungen in einer PKV enthalten sein sollten

Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte für Private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

PS: Du bist Beamter / Beamtin oder willst es werden? Dann empfehle ich dir noch die Blogbeiträge:

Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

PKV-Beiträge im Alter – 5 Gründe, warum das für Beamte und Beamtinnen kein Thema ist

 

BU-Versicherung

Bei BU aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit fängt sie Ihren Einkommensverlust auf.

zum Vergleich

Risiko­lebens­versicherung

Sichert Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell ab - der ideale Hinterbliebenenschutz.

zum Vergleich

Pflege­versicherung

Als Ergänzung zur PKV sichert sie erforderliche Pflegemaßnahmen von Pflegebedürftigen ab.

zum Vergleich

Basisrente

Die staatlich subventionierte Basisrente (= Rürup-Rente) sichert eine lebenslange Leibrente.

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