EU einigt sich auf Nachhaltigkeits-Berichterstattung der Zukunft
CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.
Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.
Diese Frage stellen sich ausländische Medien wie der britische „Telegraph“ derzeit angesichts der Turbulenzen bei der größten deutschen Fondsgesellschaft DWS. Die Kommentatoren erinnert der Fall an den Wirecard- und den Dieselskandal, die bereits ein schales Licht auf die deutschen Unternehmensführungsstandards warfen. Gleichwohl ist der aktuelle DWS-Skandal sicherlich einige Nummern kleiner.
Die Deutsche-Bank-Tochter hatte Aktientitel als nachhaltige Investments angepriesen, die das verkaufsfördernde Label nicht verdienten. Im Raum stehen nun Vorwürfe des Prospekt- und Kapitalanlagebetrugs, denen in den USA und in Deutschland nachgegangen wird. Ende Mai rückten die Behörden mit rund 50 Leuten in Frankfurt am Main zur Durchsuchung der DWS-Zentrale an, kurz darauf trat Vorstandschef Asoka Wöhrmann zurück. Im Juni verweigerte die Union Investment, drittgrößter Shareholder der DWS, dann die Entlastung des Vorstands. Der erhielt zwar dennoch die nötige Mehrheit, kann sich aber kräftig abgewatscht fühlen.
Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.
Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.
Für Investments in Kryptowährungen wurde auch mit dem Argument geworben, dass es keinerlei Korrelation mit anderen Assetklassen – vornehmlich aus der sogenannten Realwirtschaft – gebe. Damit seien Bitcoin, Ether & Co. vorzüglich zur Diversifikation eines Portfolios geeignet.
Wie sich nun im Zuge der großen Baisse an den Börsen zeigt, war diese Behauptung voreilig. Die Kryptokurse sind auf breiter Front abgeschmiert, der gesamte Digitalwährungsmarkt schrumpfte auf weit weniger als ein Drittel der drei Billionen Euro zusammen, die er zu seinen Hochzeiten umfasste. Der Bitcoin, Leitwolf und Schwergewicht des Marktes, unterschritt die psychologisch wichtige Marke von 20.000 US-Dollar. Im letzten November noch lag er bei über 67.000 Dollar. Ether sank auf unter 1.000 Dollar, nachdem die Nummer zwei des Marktes im November an der 5.000-Marke gekratzt hatte.
Immerhin: Wer weiterhin an das Potenzial der Kryptowährungen glaubt, hat dieser Tage formidable Einstiegsgelegenheiten. Bitcoin-Fans verweisen darauf, dass der Kurs schon drei Mal ähnliche Abstürze erlebt und dennoch immer wieder neue Rekordhöhen erklommen hat. Daraus kann man mit gutem Willen eine Gesetzmäßigkeit herauslesen. Risikofreude jedenfalls, das zeigt die jüngste Entwicklung einmal mehr, brauchen Kryptoanleger ebenso wie robuste Nerven.
In Deutschland gibt es mehr Rentenversicherungsverträge als Einwohner, nämlich über 87 Millionen. Dass die Bundesbürger die (nicht nur steuerlichen) Vorteile der versicherungsförmigen Altersvorsorge zu schätzen wissen, belegen auch die 4,7 Millionen Neuverträge, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurden.
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat kürzlich 130 am deutschen Markt erhältliche Rentenversicherungstarife von 47 Anbietern unter die Lupe genommen. Im Fokus der alljährlich durchgeführten Untersuchung standen die vier Teilbereiche Unternehmensqualität (35 Prozent der Gesamtnote), Rendite (30), Flexibilität (25) sowie Transparenz und Service (10). Je nach Gattung (klassisch, Klassik Plus, Index fondsgebunden mit und ohne Garantien sowie Comfort) flossen bis zu 100 Einzelkriterien ein.
Das Ergebnis überzeugt: 50 Tarife erhielten die Spitzennote „exzellent“. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer konstatiert: „Die Versicherer haben Lösungen gefunden, den Bedürfnissen ihrer Kund:innen in puncto Kapitalanlage zu entsprechen.“
Im August tritt eine Richtlinie in Kraft, die bei finanzrelevanter Beratung vorschreibt, die Kunden auch nach ihrer Nachhaltigkeitspräferenz zu befragen: Ist Ihnen ökologische und ethische Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und Finanzvorsorge wichtig? Fällt die Antwort positiv aus, muss dies im weiteren Beratungsverlauf berücksichtigt werden. Doch wie eigentlich genau? Wie lassen sich zum Kundenwunsch passende Kategorien, Anbieter und Produkte eingrenzen?
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat nun gemeinsam mit Marktteilnehmern einen Entwurf für ein Modul namens „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, umreißt Klaus Möller, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses, Anlass und Motivation für das Projekt. Der Beratungsleitfaden soll nicht nur eine gesetzeskonforme Struktur geben, sondern auch sicherstellen, dass eine laienfreundliche Sprache verwendet wird.
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert essenzielle Fähigkeiten wie Gehen, Stehen, Gebrauch der Hände, Autofahren, Hören oder Sprechen ab. Büßt ein Versicherungsnehmer eine dieser Fähigkeiten durch Unfall oder Krankheit ein, wird eine monatliche Rente gezahlt. Damit ist die Police insbesondere für Erwerbstätige interessant, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Einkommensschutz nicht leisten können oder wollen oder die wegen Vorerkrankungen von den BU-Versicherern abgelehnt werden.
Im aktuellen „M&M-Rating Grundfähigkeit“ vom renommierten Ratingunternehmen Morgen & Morgen werden 112 Tarife und Tarifkombinationen zur Absicherung von Grundfähigkeiten, angeboten von 28 Lebensversicherern, unter die Lupe genommen. Ganze 92 der untersuchten Tarife stufen die Analysten als „ausgezeichnet“ ein (Bestnote, fünf Sterne). Darin spiegelt sich das hohe Bedingungsniveau der am Markt verfügbaren Tarife wider. Diese können sich in ihrer Ausgestaltung – und vor allem in den abgedeckten Grundfähigkeiten – jedoch signifikant unterscheiden, weshalb die Auswahl genau auf die individuellen Anforderungen und Ziele abgestimmt werden sollte.
Nachhaltigkeit spielt für immer mehr Anleger eine wesentliche Rolle bei ihren Investitionsentscheidungen. Verstärken dürfte sich der Trend, wenn ab August im Rahmen einer Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenz der Kunden obligatorisch erfragt wird. Doch wie lassen sich wirklich nachhaltige Unternehmen von solchen unterscheiden, die bloß Greenwashing betreiben, sich also einen grünen Anstrich verpassen?
ESG-Ratings versprechen hier Unterstützung. Das Kürzel steht für Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance). Das derzeitige Ratingsystem hat allerdings seine Tücken: Zum einen kommen verschiedene Anbieter zu stark konträren Ergebnissen für ein und dasselbe Unternehmen. Zum anderen haben große Firmen Wettbewerbsvorteile, weil sie den Aufwand für ein Rating – oder mehrere – leichter stemmen können. Denn die Beurteilung kostet nicht nur Geld, sondern erfordert auch umfangreiche Dokumentationsarbeit. Der Versicherer-Gesamtverband GDV fordert deshalb eine EU-weite Regulierung von ESG-Ratinganbietern, um die Markttransparenz zu erhöhen und nachhaltigen Investitionen mehr Entwicklungspotenzial zu verschaffen.
Mit 7,4 Prozent erreichte die Inflation in Deutschland im April ein seit 1973 nicht mehr gesehenes Niveau. Das beunruhigt auch manche Lebensversicherungskunden. Wird die Altersvorsorge jetzt entwertet? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Entwarnung: Wer langfristig spare, wie es mit einer Lebensversicherung der Fall ist, merke von einer temporär hohen Inflation am Ende nicht viel. So hätten Berechnungen der Bundesbank gezeigt, dass die jährliche Verzinsung von Lebensversicherungsansprüchen zwischen 1991 und 2020 die Inflation des jeweiligen Jahres immer übertroffen habe. Erst Ende 2021 habe sich dieses Verhältnis umgekehrt. Für kommendes Jahr aber werde bereits wieder mit einer Inflation von unter 3 Prozent gerechnet.
Hinzu kommt die hohe Wahrscheinlichkeit einer Zinswende auch im Euroraum, nachdem die US-Notenbank Fed bereits mit großen Schritten voranzieht. Sobald die Europäische Zentralbank als Reaktion auf die Inflation die Zinsen anhebt, profitieren mittelfristig auch die Überschüsse der Lebensversicherer – und deren Kunden.
So lautet der Titel eines Comicbuches von Tami Knight. Und so sehen das wohl auch viele Risikoprüfer*innen, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeits-Versicherung und Klettern geht. Jedenfalls dann, wenn nicht nur in der Halle geklettert wird, sondern draußen an richtigen Felsen. Am besten noch in höheren Schwierigkeitsgraden, in größeren Höhen und außerhalb Europas, dann wird´s richtig lustig.
Oder auch nicht, wenn man als Kletter*in eine solche Versicherung abschließen möchte. Das geht dann oft nur mit einem höheren Beitrag oder einem Risikoausschluss. Das heißt: wenn beim Klettern was Schlimmes passiert, besteht kein Leistungsanspruch.
Ich selbst klettere seit über 30 Jahren, vorzugsweise am „richtigen“ Fels und mit ordentlich Luft unterm Hintern (gerne ein paar hundert Meter, herrliches Gefühl von Freiheit). Als lizenzierter Trainer B Alpinklettern leite ich seit 15 Jahren für den Deutschen Alpenverein, Sektion Ulm, Fels-Kletterkurse. Vom Anfängerkurs an bis zu 30 Meter hohen Felsen um Blaubeuren („Darf ich alle Griffe nehmen, es gibt ja keine unterschiedlichen Farben?“) bis hin zum Fortgeschrittenen-Kletterkurs an mehrere hundert Meter hohen Wänden in den Allgäuer Alpen (für Ortskundige: Wolfebnerspitzen; Stützpunkt für den einwöchigen Kurs ist die Hermann von Barth-Hütte).
Jetzt die schlechte Nachricht: So ganz unbegründet sind die Vorbehalte – oder wie man es sonst nennen möchte – der Versicherungsgesellschaften nicht. Klettern am richtigen Felsen, vor allem in sogenannten Mehrseillängen-Routen, ist nicht ganz gefahrlos. Zwar nicht so gefährlich wie Motorradfahren, aber eben auch nicht so ungefährlich wie z.B. Golfspielen (ich hoffe, ich trete jetzt keinem/keiner Golfer*in zu nahe…).
Zwei Beispiele hierzu: Ein befreundeter Kletterer wurde bei einer alpinen Klettertour von einem herabfallenden Stein – vermutlich ausgelöst von einer Seilschaft weiter oben – übel an der Hand getroffen. Komplizierter Bruch, die Hand ist seitdem nicht mehr voll funktionsfähig. Als Informatiker kann er weiter beruflich tätig sein. Als professioneller Klavierspieler, Handwerker oder Zahnarzt wäre er vermutlich berufsunfähig.
Aber auch in der Kletterhalle passieren schwere Unfälle: Ich war mit einem Kletterpartner in der Halle in Ottoeuren. Plötzlich das Geräusch, wenn etwas Schweres auf dem Hallenboden aufschlägt. Ich sofort wieder ´runter und mit meinem Kumpel um den Mittelpfeiler. Auf dem Boden lag ein junger Mann, mehrere andere Kletter`*innen waren und im herum, teils in heller Aufregung. Er wollte aufstehen („nix passiert“), aber seine Bekannten hielten ihn davon ab.
Was war passiert? Er sicherte seine Freundin, die im Vorstieg eine Route hochkletterte. Am 4. Haken rutschte sie wohl von einem Tritt ab und fiel runter. Normalerweise kein Problem, denn dazu ist man ja angeseilt und hat einen Sicherungspartner. In diesem Fall aber, wie mir später ein direkt danebenstehender Kletterer erzählte, machte der junge Mann wohl 3 Fehler: Er stand genau in der Falllinie (statt 1 bis 1,5 Meter seitlich versetzt), unterhielt sich mit seinem Nebenmann (statt seine Freundin im Auge zu haben), und dann war da auch noch zu viel Schlappseil.
Deshalb landete sie mit den Füßen voran genau auf seinem Kopf, er kippte sofort um. Innerhalb von 5 bis 10 Minuten waren Notarzt und Sanitäter da und lagerten ihn auf einer Vakuummatratze, damit die Wirbelsäule fixiert war. Ich half noch mit, die Trage mit ihm die Treppe hoch und zum Sanka draußen zu tragen.
Eine Woche später erfuhr ich von einem Bekannten, dessen Frau im Klinikum Memmingen arbeitet (dorthin wurde er eingeliefert), dass der junge Mann einer 7-stündigen Notoperation an der Halswirbelsäule unterzogen wurde. Mehrere Wirbel waren gebrochen, und er verdankte es mehreren glücklichen Umständen, dass er einer Querschnittslähmung ab dem Hals entging. Wäre seine Freundin etwas anders auf ihm „gelandet“ und hätte es damals im Klinikum Memmingen nicht einen auf Wirbelsäulen-Verletzungen spezialisierten Chirurgen gegeben – ich mag gar nicht daran denken. Ob er die Klinik letztlich ohne bleibenden Schaden verlassen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Beim Klettern jedenfalls habe ich ihn seither nie mehr gesehen.
Das soll heute mal genügen zum Thema, was so alles beim Klettern passieren kann. Ich will ja niemandem davon abbringen oder abhalten, schließlich ist es auch meine Leidenschaft. Aber in 30 Jahren bekommt man eben doch das eine oder andere mit, sei es am eigenen Leib oder bei anderen (einen richtig schweren Bergunfall hatte ich selbst noch nie, aber schon einige bei anderen miterlebt).
In weiteren Beiträgen werde ich deshalb auf die Gefahren des Bergsteigens im Allgemeinen und die des Kletterns im Speziellen etwas näher eingehen. Da gibt es überraschende Erkenntnisse: die größte Gefahr für Euch Kletternde seid Ihr selbst!
Und auch wenn man alles richtig macht, bleibt ein Restrisiko (wie fast überall im Leben). Das ist beim Bergsteigen leider höher als im Alltag, und deshalb werde ich sukzessive erläutern, welche Versicherungen für Bergsteiger*innen und Kletter*innen sinnvoll sind.
Zum Schluss des heutigen Blogs noch ein Hinweis aus dem anfangs erwähnten Buch von Tami Knight: Beim Klettern niemals ins Seil setzen! Sonst kommen nachts die Ethikmonster. Die pinkeln in Eure Chalkbags und stopfen nasses Katzenfutter in die Kletterschuhe 😉.