Deepfakes: ein Fall für die Versicherung?
Täuschend echt wirkende Bild- und Videomanipulationen, sogenannte Deepfakes, verbreiten sich schier unaufhaltsam – und nähern sich weiter der Perfektion an. Legendenstatus genießt bereits ein Videotelefonat, das die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey im Juni 2022 mit ihrem Kiewer Amtskollegen Vitali Klitschko zu führen glaubte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Deepfake. Glücklicherweise wurde keine Weltpolitik verhandelt.
Für die Betroffenen kann es dessen ungeachtet sehr unangenehm werden, wenn ihr Gesicht missbraucht wird. Es reicht ein Profilbild von Facebook oder aus der Google-Suche, schon lässt sich jede Person überzeugend in verschiedenste Kontexte montieren. Besonders rufschädigend kann das bei pornografischen Videos werden, die dementsprechend gern von „Trollen“ und „Hatern“ im Internet verbreitet werden.
Die Löschung durch Spezialunternehmen gestaltet sich oft kostspielig, doch viele Versicherungen erstatten die Kosten – neben Cyber- auch manche Hausratpolicen mit Identitätsdiebstahl-Baustein. Wer diesbezüglich unsicher ist, was genau die eigene Versicherung abdeckt, sollte bei der Beraterin oder dem Berater des Vertrauens nachfragen.
Großbritannien-Import, Teil 2: Das Konzept der Umbrella-Fonds hat ebenfalls den Weg über den Ärmelkanal gefunden, ist hierzulande aber noch wenig bekannt. Es sieht vor, dass mehrere Unterfonds einer Fondsgesellschaft unter einem Fondsdach bzw. -schirm gebündelt werden. Die Auswahl treffen jeweils die Anleger, Wechsel sind ohne Ausgabeaufschlag möglich.
Experten raten bei Umbrella-Fonds – wie generell – zu einer möglichst breiten Diversifizierung über alle relevanten Märkte hinweg. Die Assetklasse setzt allerdings voraus, dass man als Anleger am Ball bleibt. So erklärte etwa Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), gegenüber der Finanzzeitschrift procontra: „Sollte Ihr Umbrella-Fonds beispielsweise verschiedene Länderfonds zusammenfassen, ist es wichtig, sich jederzeit über die wirtschaftliche Entwicklung der Länder, die der Anlagepolitik zugrunde liegen, zu informieren. Nur so lassen sich die Vorteile eines Umbrellas wirklich nutzen. Diese Fondsart eignet sich also vor allem für Anleger, die sich zwar in einem bestimmten Bereich finanziell engagieren wollen, denen es aber zu aufwendig ist, sich über jedes einzelne Unternehmen zu informieren.“
Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
Die alternden Gesellschaften in Europa, aber auch in einigen Ländern Asiens wie China und Japan bilden einen der Megatrends, die die Märkte der Zukunft dominieren werden. In einer aktuellen Umfrage unter institutionellen Investoren und Finanzanlagenvermittlern aus Europa, Asien und den USA geben drei Viertel an, dass der demografische Wandel ihre Investitionsentscheidungen in den vergangenen drei Jahren beeinflusst habe. 78 Prozent erwarten, dass dieser Faktor in den nächsten zehn Jahren noch wichtiger wird.
Unter den Wirtschaftssektoren, die davon profitieren, sticht vor allem der Gesundheitsbereich hervor: 95 Prozent der Umfrageteilnehmer halten ihn für attraktiv. Dahinter folgt der Technologiesektor mit 81 Prozent. Aber auch strukturell findet die demografische Umwälzung ihren Niederschlag, denn es gilt, immer weiter aufklaffende Rentenlücken zu schließen und Vermögen primär zu erhalten. Dafür erachten die befragten Investmentprofis Aktien (53 Prozent) und Infrastruktur (47) als bestgeeignete Assetklassen.
In der Niedrigzinsphase mussten sich Anleger, die auf Staatsanleihen setzen, in Genügsamkeit üben. Die deutschen Papiere brachten bekanntlich sogar zeitweise Negativrenditen ein. Damit dürfte einstweilen Schluss sein: Mit der Zinswende rücken auch Rentenfonds wieder in den Fokus der Anleger. Mehr als 3 Prozent sind mit zehnjährigen US-Staatsanleihen drin, über 4 Prozent mit italienischen.
Das reicht zwar angesichts der galoppierenden Inflation nicht zum Kaufkrafterhalt. Doch immerhin handelt es sich um eine Verzinsung, die ihren Namen verdient. Und entscheidend sei, wie Experten gern betonen, weniger die aktuelle Preissteigerung als die mittel- und langfristige Inflationserwartung. So rechnet etwa die Europäische Zentralbank für 2024 wieder mit einer Inflationsrate von moderaten 2,3 Prozent.
Dass schon der ideale Wiedereinstiegszeitpunkt gekommen ist, bezweifelt indes so mancher Branchenteilnehmer – und rät dazu, den Höhepunkt des Zinszyklus abzuwarten. Um den sicher zu bestimmen, würde allerdings eine magische Glaskugel gebraucht. Angesichts der Rekordinflation ist zwar von weiteren Zinserhöhungen auszugehen, gleichwohl ist der Spielraum der EZB angesichts der Rezessionsrisiken im Euroraum begrenzt.
Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
Insgesamt wächst der Anteil der Online-Abschlüsse, sowohl der selbstständig als auch der mithilfe von Maklern vorgenommenen. Eine dynamische Entwicklung gibt es laut einer Sonderabfrage des Versicherer-Gesamtverbands indes nur in der Sparte Sach/Unfall/Haftpflicht: Dort wurden im letzten Jahr 16,4 Prozent der Verträge digital „eingetütet“, ein Jahr zuvor waren es noch 14,6 und 2019 gar nur 9,4 Prozent. Damit kommt die Sparte langsam in Sichtweite von Kfz-Versicherungen, von denen gut jede fünfte online abgeschlossen wird – allerdings ohne bedeutende Zunahme in den letzten Jahren.
In beratungsintensiveren Versicherungssparten dagegen verbleibt die Neigung zum digitalen Vertragsschluss auf niedrigem Niveau. Bei Lebensversicherungen beispielsweise verharrt die Quote seit Jahren knapp unter 3,5 Prozent.
Die neue Vertriebswege-Statistik 2021 belegt derweil erneut, dass die Bundesbürger persönliche Beratung in Versicherungsfragen großschreiben. Das Neugeschäft erfolgte je nach Sparte zu 38,5 bis 58,2 Prozent über Einfirmenvermittler und zu 21,3 bis 40,0 Prozent über unabhängige Makler.
Auch im Juli dieses Jahres lag die Inflationsrate in Deutschland oberhalb von 7 Prozent. Schmilzt das angesparte Vermögen nun – auch angesichts der krisenhaften Weltwirtschaftslage – dahin wie Butter in der Sonne? Diese Frage treibt mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Bundesbürger um, wie eine Umfrage des Vermögensverwalters J.P. Morgan erbracht hat.
Nur 11 Prozent wollen ihr Geld aber lieber ausgeben als auf der hohen Kante behalten, während gut jeder dritte Befragte einstweilen nichts an seinem Anlageverhalten ändern möchte. Bedenklich: 23 Prozent der Umfrageteilnehmer tun weniger für die Altersvorsorge, obwohl sie dadurch oftmals zukünftige finanzielle Probleme heraufbeschwören.
17 Prozent dagegen investieren als Reaktion auf die Inflation mehr als zuvor. Im Fokus dieser Anleger stehen vor allem Aktien, Aktienfonds und ETFs (51 Prozent), aber auch Gold erfreut sich mit 37 Prozent hoher Beliebtheit. Jeder fünfte hält trotz der jüngsten Kursabstürze Kryptowährungen nach wie vor für ein gutes Investment.
Bisher schon mussten bei Geldanlage-Beratungen zahlreiche Faktoren erfasst werden: Vermögens- und Einkommensverhältnisse, vorhandene Kenntnisse, Risikoneigung und Präferenzen, um die wichtigsten zu nennen. In Zukunft kommt nach EU-Vorgaben ein weiterer Aspekt hinzu: Es geht um das Thema NACHHALTIGKEIT.
In diesem Beitrag umreiße ich kurz die wichtigsten Punkte. Auf Wunsch erhalten Sie ein ausführliches Merkblatt.
Die gesetzliche Vorschrift für diesen Beratungsbestandteil gilt in meinem Fall zunächst für Versicherungsanlageprodukte aus der Schicht 3. Das sind im Wesentlichen klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Für den Bereich Geldanlage besteht für mich als sogenannten 34f-Vermittler derzeit keine Verpflichtung hierzu. Da aber viele Anleger*innen danach fragen und diese Vorschrift über kurz oder lang wohl auch in der Geldanlage-Beratung verpflichtend wird, „baue“ ich sie schon jetzt in die Geldanlage-Beratung ein.
Was bedeutet „nachhaltig investieren“?
Darüber streiten sich die Geister, denn der Begriff „nachhaltig“ ist nicht allgemeingültig definiert. Eine gewisse Übereinkunft hat sich dennoch ergeben. So sind folgende Kriterien weitgehend unstrittig:
- Umweltschutz durch schonende Nutzung von Ressourcen (Wasser, Boden,…) und Vermeidung von Abfällen
- Reduzierung der Treibhausgase
- Regenerierung bereits überlasteter Ressourcen (z.B. durch Aufforstung)
Darüber hinaus fließen auch soziale und ethische Aspekte mit ein, zum Beispiel:
- Faire Arbeitsbedingungen
- Wahrung der Menschenrechte
- Vermeidung von Kinderarbeit
Und zu guter Letzt sollen auch die Unternehmen, an denen sich Anleger beteiligen (beispielsweise durch Aktien oder Aktienfonds), gewisse Standards erfüllen, zum Beispiel
- Das Unternehmen produziert nachhaltig
- Gesetze werden eingehalten, es gibt keine Korruption
- Transparenz gegenüber Anteilseignern und Aktionären
Diese 3 Nachhaltigkeitsbereiche werden als ESG-Kriterien bezeichnet (E = environment, S = social, G = governance).
Im Rahmen der Geldanlage-Beratung werden diese Kriterien verfeinert. Anlegerwünsche können dabei sowohl positiv formuliert sein (das, was auf alle Fälle enthalten sein soll, z.B. Investments des E-Kriteriums) also auch nach dem Ausschlussprinzip (das, was auf keinen Fall enthalten sein darf, z.B. Produktion von Waffen). Details hierzu würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Auf Wunsch sende ich Ihnen gern das anfangs erwähnte Merkblatt zu. Gerne können Sie natürlich auch einen Beratungstermin vereinbaren (siehe links).
Viele Grüße,
Ihr Jürgen Puderbach