Bundesregierung sieht keine Finanzaufsichts-Fehler bei P&R-Pleite

Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.

Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.

Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.

Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer.

Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.

Im Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „doppelte Haltelinie“ für die gesetzliche Rente vereinbart: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken, der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Fachleute halten dieses Ziel – angesichts der unaufhaltsamen Überalterung der deutschen Gesellschaft – für mindestens sehr optimistisch, wenn nicht gar utopisch.

Diese Einschätzung haben nun Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München mit Zahlen untermauert. Ihnen zufolge müssten im Jahr 2030 bereits 45 Milliarden Euro an Steuermitteln zugeschossen werden, wenn die „doppelte Haltelinie“ steht. 2035 wären es 80 Milliarden, 2048 schließlich 125 Milliarden Euro. „Unbezahlbar“, so das Urteil der Experten um den Rentenforscher Axel Börsch-Supan. Die Zahlen zeigen erneut, dass die Bürger auf private und betriebliche Vorsorge angewiesen bleiben werden, wenn sie nicht im Alter drastische Einschnitte beim Lebensstandard hinnehmen wollen. Denn die Haltelinie wird nicht zu halten sein.

Seit Jahresanfang müssen Privatinvestoren mit neuen Informationsblättern über sogenannte verpackte Anlageprodukte wie Fondspolicen aufgeklärt werden. Chancen, Risiken und Kosten sollen dann schnell und einfach zu erfassen sein. So sind unter anderem für jeden enthaltenen Fonds vier Entwicklungsszenarien anzugeben. An ihnen sollen Anleger unter anderem ablesen können, wie es besten- und schlimmstenfalls laufen könnte.

Die Praxis zeigt, dass dabei nicht nur teils kuriose und widersprüchliche Zahlen genannt werden. Beispielsweise ein Ablaufwert zwischen 91 und 2,5 Millionen Euro für eine Einmalanlage von 10.000 Euro. Ein anderer Fonds soll bei der gleichen Anlagesumme zwischen 51 Cent (Stressszenario) und 51,50 Euro (optimistisches Szenario) einbringen. Ein weiterer im besten Szenario 12.486 Euro nach einem Jahr und 6.195 Euro nach 40 Jahren Haltedauer. Hinzu kommt, dass sich so manche Prognosen je nach Vertriebsweg deutlich unterscheiden. Für ein und denselben Fonds kann man so völlig verschiedene Informationen erhalten. Da die Kalkulationen sehr komplex sind und nicht veröffentlicht werden, ist es für Kunden und Berater nicht nachvollziehbar, wie die Zahlen zustande kommen.

Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.

Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.

Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.

Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.

Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.

Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.

In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.

Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.

Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.

Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.

Seit fast einem Jahrzehnt schnellen die Immobilienkaufpreise in Deutschland nun schon ungebremst nach oben – und sind dabei den Mieten weit enteilt. Während Letztere seit 2009 nominal um 26 Prozent stiegen, kommen die Kaufpreise im selben Zeitraum auf ein Plus von 61 Prozent. Noch größer ist der Unterschied in den sogenannten A-Städten, etwa Hamburg (23 vs. 90 Prozent) und München (43 vs. 143 Prozent). Dass sich diese Schere nicht unaufhörlich weiter öffnen kann, ist eine Konsequenz der wirtschaftlichen Logik. Schließlich müssen die Kaufpreise meist aus den Mieten finanziert werden können.

Das ist einer der Gründe dafür, dass der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in einem neuen Gutachten ein Ende des Booms voraussagt. Für Berlin, Stuttgart und München erwarten die Analysten in den kommenden fünf Jahren sogar ein Abschmelzen der Kaufpreise um ein Viertel bis ein Drittel. Neben dem Missverhältnis zwischen Mieten und Kaufpreisen dürfte mittelfristig auch ein Zinsanstieg die Nachfrage dämpfen, da die Finanzierungskosten damit zunehmen. Und schließlich gräbt sich der Boom auch selbst das Wasser ab: Durch die gesalzenen Preise fürs großstädtische Wohnen drängt es weniger Neubewohner in die Metropolen, die Nachfrage ebbt ab. Dem steht eine wachsende Zahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber (2009: ca. 19.000; 2016: ca. 41.200) – beides nimmt Druck aus dem Kessel.

Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.

Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.

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