5 Tipps für die Nutzung von Vergleichsportalen

Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:

  1. Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
  2. Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
  3. Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
  4. Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
  5. „Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.

Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.

Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Die Klagen über zweifelhafte Geschäftspraktiken von Online-Vergleichsportalen sind so alt wie diese selbst. Das Bundeskartellamt hat deshalb 36 führende Portale auf Verbraucherrechtsverstöße hin untersucht. Nun legten die Beamten ihren Abschlussbericht vor. Darin benennen sie zahlreiche Defizite, die auch den Versicherungsvergleich betreffen. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, herrschen oftmals Intransparenz und Unvollständigkeit. So werden auf einigen Portalen kaum mehr als die Hälfte der Anbieter in den Sparten Haftpflicht- und Hausratversicherung gelistet. Zudem wird den Nutzern oft nicht ausreichend verdeutlicht, woher die Daten für den Vergleich stammen und welche Kooperationen das Vergleichsunternehmen unterhält.

Das Kartellamt hält regulatorische Änderungen für nötig und fordert den Gesetzgeber auf, diese einzuleiten. Dass sich damit die vorherrschenden Mängel effektiv beseitigen ließen, glauben die Beamten jedoch nicht. Daher wünschen sie sich, dass die dauerhafte Aufsicht über die Portale auf das Kartellamt übertragen wird. Eine solche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse sei eine „gezielte und wirksame Ergänzung der privaten Verbraucherrechtsdurchsetzung“.

Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.

Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.

Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und mehr zu einem Problem werden. Denn die Anleger rennen den OIF-Anbietern regelrecht die Türen ein. Im letzten Jahr überwiesen sie ihnen laut Fondsverband BVI rund 6,7 Milliarden Euro. Damit verwalten OIFs nun über 95 Milliarden Euro (Stand: Ende August). Doch wohin mit dem ganzen frischen Geld?

Die Immobilienpreise sind in den A- und zunehmend auch in den B-Lagen teilweise in schwindelerregende Höhen gestiegen. Lukrative Kaufgelegenheiten lassen sich auch mit bester Vernetzung im Markt kaum noch finden. Die Investorengelder wollen jedoch investiert sein, schließlich werfen sie sonst praktisch keine Zinsen ab – und verwässern damit die Performance des Gesamtfonds. Derzeit halten die OIFs im Schnitt 21 Prozent Liquidität. Das ist zwar weniger als 2017, aber immer noch eine vergleichsweise hohe Quote.

Solange die Leitzinsen am Boden verharren, bleiben auch Sachwerte wie Immobilien bei den Anlegern sehr beliebt. Die Fondsbranche reagiert mit stetigen OIF-Neuemissionen. Doch das Anlagerisiko wird notwendigerweise wachsen müssen, denn sichere Renditebringer sind am heutigen Immobilienmarkt Mangelware.

Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.

Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.

Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.

Bis zum 30. November läuft die Frist für einen Kfz-Versichererwechsel. Mit einer guten Auswahl lässt sich die Prämie unter Umständen mehr als halbieren. Es geht um viel Geld: Immerhin überweisen die deutschen Autofahrer pro Jahr zwischen 25 und 30 Milliarden Euro an ihre Versicherer. Einen nennenswerten Teil davon könnten sie auch für andere Zwecke ausgeben.

Doch wie findet man den preiswertesten unter den infrage kommenden Tarifen? Wer sich nur auf die einschlägigen Online-Vergleichsportale verlässt, zahlt häufig mehr als nötig. Denn nicht alle – und noch nicht einmal alle großen – Versicherer sind dort vertreten. Auf den prominenten Portalen fehlt unter anderen ausgerechnet der Kfz-Versicherer mit dem größten Marktanteil, die Huk-Coburg.

So kann es vorkommen, dass das günstigste Angebot auf einem Vergleichsportal 20 Prozent teurer ist als ein auf anderen Wegen erhältliches. Das kann zwar schon ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Tarif bedeuten, doch eine Preis-Leistungs-Optimierung ist es noch nicht. Kompetente Hilfestellung dafür gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.

Das Starkregen-Risiko wächst, Immobilienbesitzern drohen kostspielige Schäden. Zwar hängt es am Ende von der Mikrolage – also der Situation rund ums Haus – ab, wie das Wasser abfließen kann. Doch die Versiegelungsquote bzw. Bebauungsdichte einer Stadt gibt einen Hinweis auf das grundsätzliche Risiko: Je mehr Flächen zugebaut, -betoniert und -asphaltiert sind, desto höher die Überschwemmungsgefahr bei Starkregen, wenn die Kanalisation kapitulieren muss.

Eine aktuelle Auswertung einer Tochterfirma des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zeigt, welche deutschen Städte dem Wasser am wenigsten Versickerungsflächen bieten. Unter den 50 einwohnerstärksten Kommunen Deutschlands ist München der Negativ-Spitzenreiter: Fast die Hälfte (47 Prozent) der Stadtfläche ist versiegelt. Es folgen Oberhausen (44), Hannover (43), Ludwigshafen am Rhein (42), Nürnberg (40), Mannheim (40), Gelsenkirchen (39), Berlin (39), Bochum (38) und Duisburg (37). Die niedrigste Bebauungsdichte weist dagegen Potsdam mit 13 Prozent auf. Auch Freiburg im Breisgau (18), Hamm (18), Münster (18) und Saarbrücken (19) gehören zu den grüneren Großstädten. Wobei hier natürlich, je nach Mikrolage, ebenfalls starkregenbedingte Überschwemmungen möglich sind. Wer sein Hab und Gut gegen die finanziellen Risiken absichern will, sollte eine Wohngebäudepolice mit erweitertem Naturgefahrenschutz abschließen.

Die Kaufpreise für Immobilien sind vielerorts in den letzten Jahren schier explodiert. Auch die Mieten zogen deutlich an, nicht so stark allerdings. Je weiter sich nun die Schere zwischen Kaufpreisen und Mieten öffnet, desto mehr stellt sich die Frage: Spart man eigentlich langfristig wirklich, wenn man in eigene vier Wände investiert?

Die Antwort hängt zwar immer vom Einzelfall ab, doch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht grundsätzlich nach wie vor deutliche Vorteile für Käufer. Und zwar in allen 401 Städten und Landkreisen Deutschlands. Wer kauft, spart im Schnitt ein Drittel der Kosten gegenüber der langfristigen Miete. Bei der Berechnung berücksichtigten die Analysten neben der Miet- und Kaufpreisentwicklung auch die Finanzierungszinsen, die Kaufnebenkosten und die Zins- bzw. Anlagegewinne, die man mit dem Eigenkapital alternativ zum Kauf erzielen könnte.

Im Ergebnis ist auch in hochpreisigen Städten wie Stuttgart und München der Kauf lohnenswerter als das Mieten. Das liegt primär an den derzeit äußerst niedrigen Hypothekenzinsen. Den größten Vorteil haben Immobilienkäufer im thüringischen Saale-Orla-Kreis, wo sie im Schnitt 62 Prozent weniger fürs Wohnen bezahlen als Mieter.

… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden.

Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen).

Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.

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