Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen
Als Experte für Private Krankenversicherungen berate ich insbesondere viele junge Leute am Beginn ihrer Beamtenlaufbahn. Und stelle dabei fest: Viele wissen zwar, dass die Krankenversicherung für diese Berufsgruppe irgendwie besonders ist. Was das genau ist, davon haben die wenigsten eine Vorstellung. Deshalb dieser Übersichtsartikel. Also Spezialthema: Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Krankenversicherung für Beamte / Beamtinnen basiert auf dem System der Beihilfe. Das heißt:
- Der Dienstherr (der Bund oder ein Bundesland) beteiligt sich zur Hälfte (oder auch mehr bei bestimmten Konstellationen) an den tatschächlich anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.
- Der restliche Teil wird abgedeckt über spezielle Tarife der privaten Krankenversicherung, sogenannte Restkosten- oder auch Beihilfetarife.
- Das Thema Beitragssteigerung im Alter ist für Beamte kaum relevant.
- In einigen Bundesländern gibt es die „Pauschale Beihilfe“, dabei ist der Beamte / die Beamtin versichert wie ein Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche (GKV) und Private (PKV) Krankenversicherung
In Deutschland gibt es die 2 Arten der vollwertigen Krankenversicherung: die Gesetzliche und die Private. Vollwertig heißt: der Versicherungsschutz ist umfassend und ausreichend. Es besteht keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, diesen Schutz durch sogenannte Zusatzversicherungen „aufzupeppen“. Diese sind nicht Gegenstand dieses Artikels.
Die meisten Versicherten in Deutschland – ca. 90% – sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte, deren Gehalt unter einer bestimmten Höhe liegt, müssen sich in der GKV versichern, sind also pflichtversichert. Wer mehr als diese sogenannte „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ verdient, kann freiwillig in der GKV bleiben. Oder in die Private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige und Beamte können unabhängig von Ihrem Einkommen in die Private wechseln.
Das Beihilfesystem
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer selbst. Dieses System ist unabhängig davon, ob medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht.
Beim Beihilfesystem beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich anfallenden Kosten für medizinische Leistungen, in der Regel zu 50 %. Das heißt: Fallen keine Kosten an, weil die Beamtinnen so gesund sind, dass sie keine medizinischen Leistungen benötigen, hat der Dienstherr keine Ausgaben. Fallen hohe Kosten an, z.B. bei einer Krebsbehandlung, muss der Dienstherr die Hälfte dieser Kosten übernehme. Wie das genau aussieht, ist in der jeweiligen Beihilfeverordnung geregelt.
Und wer bezahlt die andere Hälfte? Nun, die muss der Beamte nicht selbst bezahlen, das übernimmt seine Private Krankenversicherung. Für die bezahlt er, wie ein Arbeitnehmer auch, einen Beitrag von seinen Bezügen. Dieser Beitrag ist unabhängig davon, wie oft und schwer ein Beamter erkrankt. Auch unabhängig von der Höhe der Dienstbezüge. Von welchen Faktoren das genau abhängt, erläutere ich dir gerne in einer Online-Beratung (Link am Ende des Artikels).
Da die Krankenversicherung nur die Hälfte der Kosten abdecken muss – die andere zahlt ja der Dienstherr – ist sie relativ preiswert. Und da sie auf dem System der Beihilfe aufbaut und die Restkosten – nach Leistung des Dienstherrn – abdeckt, heißen die Tarife Beihilfe- oder Restkostentarife.
Was das Ganze nun etwas unübersichtlich macht: Es gibt 17 verschiedene Beihilfeverordnungen. Eine für Bundesbeamte und -beamtinnen (z.B. beim Zoll), 16 für Länderbeamte gemäß der Anzahl der Bundesländer. Für Kommunalbeamtinnen gelten die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Beihilfetarife, je nach Bundesland. Die Unterschiede sind zum Glück nicht allzu groß, und beim Wechsel in ein anderes Bundesland wird die Beihilfe-Versicherung angepasst.
Wie ist das mit der Beitragssteigerung im Alter?
Sehr oft wird in Medien (Zeitungen, Fernsehen, Internet) und von Verbraucherschutzorganisationen kritisiert, dass die Private Krankenversicherung im Alter sehr teuer wird. Erstens stimmt das pauschal so nicht, zweitens steigen auch die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (wird oft seltsamerweise nicht thematisiert), drittens kann dem durch verschiedene Maßnahmen gegengewirkt werden, und viertens und für Beamte und Beamtinnen am wichtigsten: Bei den Beihilfetarifen ist das praktisch kein Thema!
Warum nicht? Im Pensionsalter zahlt der Dienstherr nicht nur 50 %, sondern 70 % der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen. Die Private Krankenversicherung muss dann nur noch die restlichen 30 % abdecken, und das heißt: Der Beitrag macht einen Sprung nach unten.
Danach kann es natürlich sein, dass er aufgrund der allgemeinen Inflation und eventuellen speziellen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem wieder steigt. Aber erstens waren die in der Vergangenheit sehr moderat, und falls nicht, gibt es zweitens die oben erwähnten Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.
Und nochmal zur Erinnerung: Das betrifft gesetzlich Versicherte genauso. Die Steigerung der Beiträge ist in beiden Systemen sehr ähnlich, im Durchschnitt der letzten 20 Jahre rund 3 % pro Jahr.
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Detailinformationen gerne in einer Online-Beratung:
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Pauschale Beihilfe
In einigen Bundesländern wird für Beamte und Beamtinnen die pauschale Beihilfe angeboten. Das heißt: Der Dienstherr zahlt die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherung, ähnlich dem Arbeitgeber bei Angestellten.
Die pauschale Beihilfe ist nur für einen eng begrenzten Beamten-Personenkreis die empfehlenswertere Variante. Aus guten Gründen wird sie bisher kaum genutzt.
Wenn Du Fragen hast zum Thema „Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen“, kannst Du gerne hier einen kostenfreien und unverbindlichen Online-Beratungstermin vereinbaren:
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Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte für Private Krankenversicherungen