Geldanlage und Nachhaltigkeit
Bisher schon mussten bei Geldanlage-Beratungen zahlreiche Faktoren erfasst werden: Vermögens- und Einkommensverhältnisse, vorhandene Kenntnisse, Risikoneigung und Präferenzen, um die wichtigsten zu nennen. In Zukunft kommt nach EU-Vorgaben ein weiterer Aspekt hinzu: Es geht um das Thema NACHHALTIGKEIT.
In diesem Beitrag umreiße ich kurz die wichtigsten Punkte. Auf Wunsch erhalten Sie ein ausführliches Merkblatt.
Die gesetzliche Vorschrift für diesen Beratungsbestandteil gilt in meinem Fall zunächst für Versicherungsanlageprodukte aus der Schicht 3. Das sind im Wesentlichen klassische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Für den Bereich Geldanlage besteht für mich als sogenannten 34f-Vermittler derzeit keine Verpflichtung hierzu. Da aber viele Anleger*innen danach fragen und diese Vorschrift über kurz oder lang wohl auch in der Geldanlage-Beratung verpflichtend wird, „baue“ ich sie schon jetzt in die Geldanlage-Beratung ein.
Was bedeutet „nachhaltig investieren“?
Darüber streiten sich die Geister, denn der Begriff „nachhaltig“ ist nicht allgemeingültig definiert. Eine gewisse Übereinkunft hat sich dennoch ergeben. So sind folgende Kriterien weitgehend unstrittig:
- Umweltschutz durch schonende Nutzung von Ressourcen (Wasser, Boden,…) und Vermeidung von Abfällen
- Reduzierung der Treibhausgase
- Regenerierung bereits überlasteter Ressourcen (z.B. durch Aufforstung)
Darüber hinaus fließen auch soziale und ethische Aspekte mit ein, zum Beispiel:
- Faire Arbeitsbedingungen
- Wahrung der Menschenrechte
- Vermeidung von Kinderarbeit
Und zu guter Letzt sollen auch die Unternehmen, an denen sich Anleger beteiligen (beispielsweise durch Aktien oder Aktienfonds), gewisse Standards erfüllen, zum Beispiel
- Das Unternehmen produziert nachhaltig
- Gesetze werden eingehalten, es gibt keine Korruption
- Transparenz gegenüber Anteilseignern und Aktionären
Diese 3 Nachhaltigkeitsbereiche werden als ESG-Kriterien bezeichnet (E = environment, S = social, G = governance).
Im Rahmen der Geldanlage-Beratung werden diese Kriterien verfeinert. Anlegerwünsche können dabei sowohl positiv formuliert sein (das, was auf alle Fälle enthalten sein soll, z.B. Investments des E-Kriteriums) also auch nach dem Ausschlussprinzip (das, was auf keinen Fall enthalten sein darf, z.B. Produktion von Waffen). Details hierzu würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Auf Wunsch sende ich Ihnen gern das anfangs erwähnte Merkblatt zu. Gerne können Sie natürlich auch einen Beratungstermin vereinbaren (siehe links).
Viele Grüße,
Ihr Jürgen Puderbach