PKV-Beiträge im Alter – 5 Gründe, warum das für Beamte kein Thema ist
Im Internet, in der Presse, in Verbraucherschutzschutz-Portalen liest man oft: Die PKV-Beiträge im Alter sind hoch. Das stimmt so pauschal überhaupt nicht, und speziell für Beamte und Beamtinnen erst recht nicht. PKV-Beiträge im Alter – 5 Gründe, warum das für Beamte kein Thema ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Hinweis auf 2 weitere Blogbeiträge, in denen ich auf die Grundlagen der beiden Systeme Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) und die Besonderheit der PKV-Tarife für Beamte und Beamtinnen eingehe.
- Ich stelle 5 Maßnahmen vor, die den Beitrag im Alter stabilisieren.
- Speziell bei Beamten gibt es eine Besonderheit, die zu einer Beitragssenkung ab dem Pensionsalter führt (die 3. der oben erwähnten Maßnahmen)
- Es gibt noch 2 weitere, die spielen aber in der Praxis keine Rolle (mir ist nicht bekannt, dass die jemals benötigt wurden – jedenfalls nicht in meinem Kundenkreis).
Grundlagen: Systemunterschiede GKV – PKV, Spezialität Beamtentarife
In diesem Blogbeitrag findest du eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen beiden Systemen, die unterschiedliche Beitragskalkulation, warum in beiden Systemen die Beiträge um ca. 3 % pro Jahr steigen und welche Maßnahmen es in der PKV gibt, um diese Steigerung in Grenzen zu halten:
PKV im Alter – alles halb so wild
Und in diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Besonderheit der Tarife für Beamte und Beamtinnen ein („Beihilfetarife“ oder auch „Restkostentarife“ genannt):
Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen
5 Gründe, warum Beitragssteigerungen im Alter für Beamte kaum ein Thema ist
1. Bildung von Alterungsrückstellungen
In allen Volltarifen der PKV ist seit 1994 vorgeschrieben, dass Alterungsrückstellungen gebildet werden.
- Was ist ein „Volltarif“? Eine vollwertige Krankenversicherung für ambulante, stationäre und dentale Leistungen. Im Gegensatz zur Privaten Zusatzversicherungen, die als Zusatz zur GKV abgeschlossen werden können und das Niveau in einem oder mehreren dieser Teilbereiche auf das der PKV anheben. Dies Zusatztarife gibt es sowohl mit als auch ohne Alterungsrückstellungen. Beamtentarife sind Volltarife.
- Was sind „Alterungsrückstellungen“ (AR)? Der Beitrag in der PKV ist so kalkuliert, dass er über die gesamte statistische Laufzeit (= Lebenserwartung) des Versicherten konstant bleibt. In den ersten Jahren ist er höher als der Kopfschaden. Die Differenz wird angespart und verzinst und dient dazu, im höheren Alter den dann höheren Kopfschaden zu finanzieren (siehe Bild).
Das Ganze ist natürlich eine Durchschnittsbetrachtung: Die AR werden individuell angespart, aber kollektiv verwendet.
Die Bildung von AR ist die wichtigste Maßnahme zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
2. Gesetzlicher Zuschlag von 10 %
Seit dem 1.1.2000 ist in allen PKV-Tarifen, die seitdem vermittelt werden, eine weitere Stärkung der Alterungsrückstellung gesetzlich vorgeschrieben: Auf den Beitrag werden zusätzlich zur vorhandenen AR weitere 10 % eingezahlt. Dieser Beitragsbestandteil entfällt mit Alter 60 (das heißt: der Beitrag sinkt), wird ab Alter 65 aufgelöst und bewirkt eine weitere Beitragssenkung.
3. Im Pensionsalter zahlt der Dienstherr 70 % der medizinischen Kosten
Das heißt: Nur 30 % müssen über die Beihilfetarife abgedeckt werden. Während der aktiven Dienstzeit sind es 50 %, da müssen die restlichen 50 % über diese Tarife abgedeckt werden. Der Beitrag sinkt also um 2 Fünftel, da die Tarife entsprechend reduziert werden.
Dieser Aspekt ist nach Punkt 1 – Bildung der AR – die zweitwichtigste Maßnahme zur Stabilisierung der Beiträge im Ruhestand.
Folgende Hinweise: Bei 2 und mehr Kindern ist der Beihilfesatz bereits während der aktiven Dienstsatz 70 %, solange die Kinder noch in der Ausbildung sind (max. bis sie 25 sind). Und in manchen Bundesländern ist der Beihilfesatz im Ruhestand noch höher als 70 %.
Diese 3 Maßnahmen führen zu folgendem Beitragsverlauf (untere Kurve):
Was auffällt: im Alter ab ca. 20 gibt es einen deutlichen Beitragssprung. Wie es das zu erklären?
Ganz einfach: Beamte und Beamtinnen fangen i.d.R. als Anwärter*innen an (Beamte auf Widerruf). In diesem Stadium, das je nach Betätigungsfeld 1,5 bis 3 Jahre dauert, kommt es ab und zu zum Abbruch der Beamtenlaufbahn.
Entweder weil der Dienstherr die Aspiranten wegen mangelnder Eignung nicht dauerhaft übernehmen will. Oder die Aspiranten kündigen selbst, weil ihnen das Beamtendasein doch nicht liegt.
Deshalb bieten alle PKV-Gesellschaften sogenannte Anwärtertarife an. Bei diesen werden keine Alterungsrückstellungen gebildet (Tarife zum Risikobeitrag). Daher sind diese sehr preiswert, oft unter 100 Euro Monatsbeitrag.
Erst mit der Ernennung zum Beamten auf Probe / Beamtin auf Probe kommen die Alterungsrückstellungen dazu, und das erklärt den Beitragssprung. Ab diesem Zeitpunkt ist einigermaßen sicher, dass die Leute dabeibleiben.
4. Beitragsentlastungstarif (BET)
Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen kann jeder Kunde freiwillig einen zusätzlichen Beitrag zahlen, der wiederum zu einer weiteren, garantierten Beitragssenkung im Alter führt. Die Höhe dieses Zusatzbeitrags kann selbst festgelegt werden.
Dieser Zusatzbeitrag ist, genau wie der eigentliche KV-Beitrag, steuerlich absetzbar. Die Beitragssenkung dagegen ist eine steuerfreie, geldwerte Leistung.
Der BET kann auch erst später abgeschlossen werden, er muss also nicht zusammen mit den anderen Tarifbausteinen beantragt werden. Und: Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Ich empfehle für Beamte und Beamtinnen einen Beitrag von 50 Euro, mehr ist nicht nötig. Falls das Alter höher ist als 30 beim Abschluss, können es auch 70 Euro sein.
5. Tarifwechsel beim gleichen Versicherer
Darauf besteht ein Rechtsanspruch nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die gebildeten Alterungsrückstellungen werden komplett in den neuen Tarif übernommen, wodurch Beitragssenkungen von 50 % und mehr möglich sind. Für den Wechsel ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, wenn der neue Tarif maximal die gleichen Leistungen beinhaltet wie der alte oder im Alttarif die Option enthalten ist, auch ohne Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen zu wechseln.
Schon der letzte Punkt hat für Beamte meines Wissens keine Bedeutung. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein solcher Tarifwechsel gewünscht wurde.
2 weitere Möglichkeiten – der Wechsel in den Basistarif für Beamte und der Wechsel zu einem anderen Versicherer – erst recht nicht, deshalb gehe ich hier nicht näher darauf ein.
Vorsicht Betrug
Es gibt mittlerweile viele Dienstleister, die (nicht nur) älteren PKV-Kunden anbieten, für sie einen günstigeren Tarif – bei gleichen Leistungen – beim gleichen Versicherer rauszufinden und den Wechsel für sie zu managen.
Einige sind seriös, aber viele sind es nicht. Da wird so vorgegangen:
- Die Dienstleistung kostet oft mehrere tausend Euro;
- Der neue Tarif hat u.U. in ganz wichtigen Bereichen geringere Leistungen (was verschwiegen wird);
- Die Beitragsersparnis wird zum Beispiel lediglich durch eine höhere Selbstbeteiligung erreicht (die muss ja auch bezahlt werden, taucht aber in der Beitragsberechnung nicht auf).
Was viele nicht wissen: Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Wunsch kostenfrei Vergleichsangebote zu machen.
Für meine Kunden führe ich diese Recherche kostenfrei durch, wenn gewünscht.
Bei Fragen zum Thema kannst du gerne auf mich zukommen.
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Herzliche Grüße
Jürgen Puderbach – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung und Private Krankenversicherung